Unfallgutachten im Saarland

Als Teilnehmer eines Verkehrsunfalls, haben Sie Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

Im Rahmen eines Unfallgutachtens ermitteln wir für Sie:

• die Reparaturkosten bei Haftpflichtschäden
• die Reparaturkosten bei Kaskoschäden
• die Wertminderung des Fahrzeuges nach einem Unfall
• den Nutzungsausfall , der Ihnen durch einen Schaden entsteht
• den Wiederbeschaffungs- und des Restwert ihres Fahrzeuges

Ablauf nach einem Unfallschaden

Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist groß. Das Auto ist beschädigt und die Schadensregulierung ist für den Laien ein komplexes Thema. Damit die Schadenfeststellung als Grundlage einer korrekten Schadenbearbeitung problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der den Schaden in einem Gutachten exakt und neutral feststellt.

Wer trägt die Kosten des KFZ-Sachverständigen?

Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Bei Fragen zum Thema freuen wir uns über Ihren Kontakt!

Was nützt das unabhängige Unfall-Gutachten?

Ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Gutachten über den Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung, der Klärung des Sachverhaltes und ist bei der Schadenregulierung unerlässlich. Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen, da es oftmals zu Streitigkeiten mit der Werkstatt und / oder der regulierungspflichtigen Versicherung kommt.

Was wird im Gutachten festgelegt?

Im Gutachten werden der Reparaturweg sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten festgesetzt. Bei Schäden größeren Umfangs oder bei älteren Fahrzeugen ist im Gutachten zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sowie ein möglicher Restwert inbegriffen.
Der Sachverständige gibt durch einen Vergleich des Fahrzeugwertes mit den zu erwartenden Reparaturkosten Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In bestimmten Fällen, meist bei neuwertigen Fahrzeugen, wird eine Wertminderung festgesetzt.

Wo im Saarland wird die Begutachtung durchgeführt?

Die Begutachtung des Schadens kann direkt bei Ihnen zu Hause erfolgen, selbstverständlich auch am Wochenende, Feiertagen sowie am Abend.

Nachteile eines Kostenvoranschlages:

  • Es wird weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon vorprogrammiert.
  • Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweilligen Herstellers. Wir kalkulieren mit tagesaktuellen Daten!
  • Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich.
  • Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon!
  • Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d.h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen. Ein Kostenvoranschlag dagegen stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen.
  • Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Kleinschadengutachten an.

Wir nehmen uns Zeit für Sie – zu Ihrem finanziellem Vorteil! Im Vergleich zu Werkstätten und Autohäusern, die im Service-Bereich oftmals unter erheblichem Zeitdruck arbeiten, erstellen wir unsere Kleinschadengutachten exakt, detailliert mit Angabe von Reparaturdauer, Nutzungsausfall und weiteren wichtigen Informationen. Selbst kleinste Positionen wie beispielsweise zu erneuernde Aufkleber sowie Nebenarbeiten werden von uns mitkalkuliert!

Verzichten Sie nicht auf ihr Recht auf ein neutrales Gutachten:

Selbst wenn die gegnerische Versicherung “großzügig” auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten!

Bagatellschäden:

Ab einer Schadenhöhe von ca. 750 Euro haben Sie im Haftpflichtfall Anspruch auf ein für Sie kostenloses, vollständiges Gutachten. Es ist entscheidend, ob der Geschädigte als Laie erkennen kann, ob es sich im jeweilligen Fall um einen Bagatellschaden handelt. Besonders augenscheinlich geringe Beschädigungen wie beispielsweise ein Riss in der Stoßstange entpuppen sich später oft als weit größerer Schaden.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug unverbindlich bei Ihnen vor Ort. Sollte sich dann herausstellen, dass es sich wirklich nur um geringfügige Beschädigungen handelt, berechnen wir Ihrem Unfallgegner natürlich auch nur die geringen Gebühren eines Kleinschadengutachtens. Für Sie ist unser Service selbstverständlich kostenfrei!

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

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